Menschen mit Beeinträchtigungen sind ein Bestandteil unserer Gesellschaft, deren soziale
Teilhabe, trotz des allgegenwärtigen Inklusionsgedankens, noch immer mit Schwierigkeiten verbunden ist.
Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf dem Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu begleiten, gemeinsam Wege zu finden, mit auftretenden Schwierigkeiten umzugehen und neue Möglichkeiten der Ressourcengewinnung zu nutzen, auszuprobieren und in den Alltag zu integrieren. Das Arbeiten an und in den Handlungsfeldern von Kindern und Jugendlichen kann nicht ohne das jeweilige Bezugssystem funktionieren. Deshalb ist eine enge Einbeziehung der Bezugspersonen und des Alltags an den, für das Kind oder den Jugendlichen relevanten Orten, unabdingbar. Unter Ressourcen verstehen wir Mittel, die geeignet und zweckmäßig sind, aufgetretene Probleme zu bewältigen, Belastungen zu mindern oder abzubauen und bestehende und künftige Aufgaben zu lösen. Wir nutzen
· Intrapsychische Ressourcen
· Ressourcen im Mikrosystem
· Ressourcen im Sozialraum
· Ressourcen im Makrosystem
Das heißt, uns stellt sich die Frage, wie die jeweiligen Lebens- und Lernfelder gestaltet werden müssen, um die Entwicklung der Fähigkeiten des Individuums anzuregen und zu fördern. Im Mittelpunkt unseres Handelns steht die Erkenntnis, dass ein Mittel erst dann als Ressource gesehen werden kann, wenn es auch subjektiv als geeignet und nützlich erlebt wird.
Methoden:
Heilpädagogische Diagnostik
Heilpädagogische Übungsbehandlung
Jeux Dramatiques
Sozialpädagogische Fallarbeit
Sozialpädagogische Interventionen
Förderung von Menschen mit Autismus nach dem TEACCH-Modell
Partizipation und Empowerment sind wichtige Methoden unserer pädagogischen Arbeit
Ist eine individuelle, aufsuchende Hilfe für Menschen mit einer Störung aus dem Autismus- Spektrum
Die Durchführung der Therapie erfolgt dort, wo es notwendig, sinnvoll und ergebnisorientiert ist: zu Hause, im Kindergarten, in der Schule, am Arbeitsplatz. Belastende Faktoren, wie z.B. eine lange Anreise, Probleme bei der Betreuung der Geschwisterkinder oder Schwierigkeiten mit der Vereinbarkeit von Therapie und Berufstätigkeit der Eltern können vermieden und somit eine Entlastung im familiären System erreicht werden.
Es gibt verschiedene Therapiemodule, die sich an den Bedürfnissen der Klienten und denen ihrer Eltern oder anderer Bezugspersonen orientieren. Die Therapie kann , je nach Erfordernissen und individuellen Absprachen, wöchentlich, 14-tägig oder auch als Intensiv- therapeutisches Angebot, z.B. in den Ferien, in Anspruch genommen werden.
Eltern können während der Therapie gemeinsam mit ihrem Kind in den Austausch gehen, sich um Geschwisterkinder kümmern, einkaufen gehen oder einfach einmal in Ruhe einen Kaffee trinken oder ein Buch lesen
Beratung und Unterstützung für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit einer Autismus-Spektrum-Störung
Beratung und Unterstützung für Eltern von Kindern und Jugendlichen mit einer psychischen oder seelischen Erkrankung
Fit für die Kita - ein modulares Elterncoaching
Das Elterntraining orientiert sich an den individuellen Gegebenheiten in den Familien. Es ist eine aufsuchende Hilfe, die Elemente aus dem Freiburger Elterntraining ,demTEACCH-Ansatz und Elementen aus ABA enthält.
Gesetzliche Grundlagen
Soziale Hilfen
Leistungen der Eingliederungshilfe /Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Leistungen zur Sozialen Teilhabe § 113 SGB IX
Kinder- und Jugendhilfe
Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
§ 27 Hilfe zur Erziehung
§ 30 Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer
§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 35a Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung
Finanzierung
Gesetzliche Grundlage zur Übernahme der Kosten der Maßnahme sind die Sozialgesetzbücher SGB VIII und SGB IX. Voraussetzung der Gewährung der jeweiligen Maßnahme ist ein entsprechender Antrag sowie eine gesicherte Diagnose und Empfehlung über therapeutische und pädagogische Hilfen.
Privatzahlung ist möglich.
Wunsch- und Wahlrecht
§ 5 SGB VIII
§ 8 SGB IX
Leistungsberechtigte sind darauf hinzuweisen, dass sie das Recht haben, zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger zu wählen und Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Hilfe zu äußern. Der Wahl und den Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.
Qualitätssicherung und -entwicklung
Im Rahmen der Qualitätssicherung ist die fachliche Reflexion Bestandteil unserer Arbeit. Die Klienten werden durch Befragungen regelmäßig in den Weiterentwicklungsprozess einbezogen.
Fort- und Weiterbildungen der MitarbeiterInnen werden unterstützt.
Kinderschutz/Gewaltschutzkonzept
Eine Handlungsleitline nach § 8a SGB VIII legt das Vorgehen bei Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung fest. Die MitarbeiterInnen werden regelmäßig zu Fragen des Kinderschutzes geschult.
Datenschutz
Die Klienten der Pädagogischen Praxis haben ein Recht auf den Schutz ihrer Daten, die im Rahmen der jeweiligen Maßnahme gespeichert, erhoben und verarbeitet werden. Kinder und Jugendliche haben dabei ebenso Anspruch auf den staatlich garantierten Schutz wie Erwachsene.
Es gelten die Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten nach der DSGVO (Europäische Datenschutzgrundverordnung).